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In einer aktuellen Pressemitteilung des AK Vorrat werden erste Konsequenzen des Lauschangriffs im Rahmen der am 1.1.08 in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung präsentiert. Die z.T. deutlichen Einschnitte in die Bewegungsfreiheit von Menschen wird zugleich als unterstützender Nachtrag an das Bundesverfassungsgericht geschickt, um den Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung zu stützen:

Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen – die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Dies ist das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter 8.000 Personen Ende Januar 2008, die nach beobachteten Auswirkungen des Gesetzes fragte. (…)

Das anonymisierte Dokument steht zum Download bereit.

Quelle: netzpolitik.org)

5. Februar 2008

Die Volksbank versteht, was gutes Marketing und Volksnähe bedeutet. Es heißt ja bekanntlich: “Besser schlechte Publicity als gar keine Publicity”. Also zeigt die Volksbank, passend zur derzeit derzeit geführten Diskussion um den Missbrauch von Überwachungsdaten, wie man die Daten zweckentfremdet.

Das Opfer: eine Frau (Kundin der Bank)
Das Delik: Kacke am Fuß

Der Tathergang: “Die Frau war in der Volksbank-Filiale gewesen, um Geld abzuheben. Dabei soll sie bemerkt haben, dass das Kind in einen Hundehaufen getreten war und Verschmutzungen auf dem Steinboden hinterlassen hatte. Laut der “Stuttgarter Zeitung” (Dienstagsausgabe) hatte die Bank dann Namen und Adresse der Kundin mit Hilfe der Videoüberwachung herausgefunden und der Kundin eine Rechnung für Reinigungskosten geschickt. (Quelle: SWR.de)

Stempelt der Filialleiter eigentlich schon bei der örtlichen Arbeitsagentur?

5. Februar 2008

Sicherheitsfanatiker
Warum sich den Mund fusselig reden und doch nicht zum Ziel kommen. Die Leute wollen was für´s Auge, nichts für´s Gehirn. Also gibt es hier was für die Augen. Das Problem wird deutlich aber ohne Einsatz der Gehirnfunktionen führt kein Weg aus dem Dilemma.
Der Zeichner heißt übrigens Clay Bennett
(Quelle: The Lunatic Fringe)

Scheint nicht leicht zu sein in Karlsruhe, mit der offenbar unerwarteten Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung umzugehen. Nachdem sich das Zuständigkeitsgerangel auf bis zu drei Vorsitzende verschiedener Senate ausweitete, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht: “Für den Hauptteil der Verfahren ist der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig…” (Quelle: heise online). Na bitte, geht doch.
Das Verhältnis zwischen Hans-Jürgen Papier und Schäuble ist seit einigen Tagen etwas angespannt. Schäuble erkannte Papier, Verfassungsrichter, Kompetenzen ab. “Verfassungsrichter seien für “Ratschläge” zur Ausgestaltung solcher Gesetze (Luftsicherheitsgesetz Anm. d. Red.) nicht demokratisch legitimiert” entfuhr Schäuble. Das kann ja heiter werden. Mir soll´s nur Recht sein, meine Stimme durch Herrn Papier vertreten zu wissen.

Wir sind schon mittendrin in der Staatsüberwachung.

“Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab…. Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden.”

Ich schließe mich Holgis Meinung an. Die Zahlen, die genannt werden würden, ließen in Deutschland eine Bombe platzen. Ich hoffe auf investigative Journalisten oder Informanten, die die Zahl rausbekommen.

(Quelle: heise)

Wolfgang Schäuble hat das zurückliegende Wochenende genutzt, einmal mehr thematisch entgleisen. Sein Ausspruch “Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo” schlägt hohe Wogen. Man könnte denken, das Grundgesetz ist für Schäuble relativ frei interpretierbar.
Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, sagt, dass das Grundgesetz von den Erfahrungen des Nationalsozialismus geprägt ist und sich bisher in Krisensituationen bewährt hat. (Quelle: law blog)
Und das sollte sich jeder fünf Mal durch die Ohren gehen lassen: Das Grundgesetzt ist das Fundament des deutschen Staates. Wer daran rumfummelt, der riskiert das Einstürzen des Hauses, das darauf steht.

Und auf den beliebten Spruch „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben” parriert Brügmann weiter, “der Bürger benötige auch auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in seine Privatsphäre. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch dies zu gewährleisten.” (auch hier Quelle: law blog)

Schaeuble! Wegtreten!

20. Januar 2008

“Ich find´s ja auch nicht gut, aber dagegen machen kann ich auch nichts” so oder ähnlich lautende Aussprachen habe ich in den letzten Wochen häufiger gehört. Meist im Rahmen von politischem Gedankenaustausch.

Dabei wird deutlich, wie schwiegrig es ist, in einer Demokratie zu leben. Es bedarf weit mehr, als nur aller vier Jahre zur Wahl zu gehen und die “Bild!” zu lesen. Es bedarf Interesse, Recherche und Aufmerksamkeit. Und Mut. Was nützt die freie Meinungsäußerung, wenn man nicht weiß, was im Land vorgeht, wozu man seine Meinung äußern sollte, welchen Standpunkt man vertritt. Es kann nicht erwartet werden, dass sich jeder mit jedem Thema beschäftigt, aber es muß Empfangsbereitschaft für Themen geben und das Interesse, mitzuziehen. Zu sagen, “Ich hab nichts zu verbergen” oder “Das interessiert ich nicht.” ist das verbale Ablegen der demokratischen Mündigkeit.

Wenn aber ein Grundinteresse vorhanden ist, kommt als vermeintlich letztes k.o.-Kriterium die Ohnmacht, nichts dagegen tun zu können. Während im diktatorischen Burma Mönche verprügelt werden, weil sie im stillen Protest auf die Straße gehen, meinen wir, das lieber nicht zu tun. Aus Angst? Wovor? Dem im Grundgesetzt verankerten Grundrecht der Demokratie zu folgen?

Es ist Zeit, sich seinen Möglichkeiten bewußt zu werden, den Staat mit den demokratischen Mitbestimmungschancen zu prägen.

In diesem Sinne, einfach mal dem folgenden Video der Ärzte zuhören und drüber nachdenken.

17. Januar 2008

Unser Super-MinisterSchnüffler Schäuble hat neue Beihelfer des Terrors ausgemacht. Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger rücken jetzt ins Visier des Sicherheitsfanatikers.
Wird Zeit, dass er die Schweigepflicht der Ärzte torpediert. Dann würden wir endlich erfahren, wie es um seinen geistigen Zustand bestellt ist.
Via Holgi

31. Dezember 2007


Will ich den Teufel mal nicht an die Wand malen. Es war ein Trauermarsch, zu dem der AK Vorrat geladen hatte. Wir beerdigen das Grundgesetz. Im Grunde tun wir dies, aber keiner merkt´s. Das dachte ich, als ich im Trauerzug die “Mö” in Hamburg entlanglief. Viele Passanten blieben stehen, aber ich konnte die Ahnungslosigkeit förmlich aus ihren Gesichtern springen sehen: “Vorratsdatenspeicherung? Was´ das?”

Sinngemäß zitiere ich den Redner: Ein Grundrecht ist, dass es jedem Bürger zusteht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Ab 1.1.08, mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes, der “Vorratsdatenspeicherung”, greift der Staat in dieses Recht ein, nein, er vernichtet es. Ab sofort werden über jeden Bürger Daten gesammelt.

Hoffen wir, dass die Verfassungsbeschwerde, die heute 12 Uhr beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde, Erfolg hat. Die 25.000 Beteiligten und der Rest des deutschen Volkes hätten es verdient.

Es ist also geschehen, das Gesetz zur Vorratdatenspeicherung wurde gestern vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Wird es am 31.12.07 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es in Kraft. Netzpolitik.org verweist auf folgende Berichte: FAZ und Tagesschau-Video.
Die Sammelklage des AK Vorrat wird nun als Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Zuvor werden in Deutschland nochmals Verfechter der Volksbespitzelung auf die Straße gehen. Termine gibt es hier.

Hier nochmals, welche Daten erfasst werden:
* Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
* Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten
* Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
* E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header)
* Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden.

Es ist, als wird ein Brief von der Post geöffnet, kopiert und zentral abgeheftet.

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