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Am Samstag, den 31. Mai 2008 findet in vielen Städten der bundesweite Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung politik durch Wirtschaft und Staat statt. Im ganzen Land soll unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Für die Grundrechte” dagegen demonstriert werden.
Auch in Hamburg darf auf die Straße gegangen werden.

Die Demonstration beginnt um 14:00 Uhr, Abmarschzeit 14:30 Uhr. Startpunkt ist der Bahnhof Dammtor Ausgang Mittelweg in Hamburg, auf dem Parkplatz bei der Shell Tankstelle. Die Abschlusskundgebung findet ab ca. 16:00 Uhr auf dem Rathausmarkt statt.

Nach der Vorratspeicherung der gesamten elektronischen Telekommunikation seit Januar 2008 stehen nun mit der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern, der massenhaften Überwachung von Flugreisenden, der elektronischen Gesundheitskarte, den geheimdienstlichen und exekutiven Befugnissen für das BKA (BKA-Novelle), sowie dem neuesten Vorschlag für einen neuen “nationalen Sicherheitsrat” weiter verschärfte Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda der unersättlichen Sicherheitspolitik. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität oder Terrorismus, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre aller BürgerInnen. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen.

Die Forderungen des AK Vorratsdatenspeicherung:

  • keine Totalprotokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung),
  • keine heimliche Durchsuchung von Computern,
  • Stopp der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, keine automatische Gesichtskontrolle,
  • Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Reisepässen,
  • keine Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten,
  • keine geheimdienstlichen oder exekutiven Befugnisse für das BKA (BKA-Novelle)
  • kein automatischer Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen,
  • kein nationaler Sicherheitsrat, stattdessen Einrichtung einer Grundrechte-Agentur,
  • Stopp der elektronischen Gesundheitskarte
  • Stopp der Einschränkungen des Versammlungsrechts auf Länderebene

Alle Informationen rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung und den Aktionstag finden sich hier: “Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! – Freiheit statt Angst 2008 – Bundesweiter Aktionstag am 31. Mai 2008

(via Hauptstadtblog)

Der CCC hat in der neusten Ausgabe der Datenschleuder den Fingerabdruck von Innenminister Schäuble veröffentlicht. In der nachgeschobenen Presseerklärung äußert sich der CCC über die Beweg- und Hintergründe dieses Schrittes:

Wir wollen mit der Veröffentlichung die Debatte um die biometrische Vollerfassung jedes Bürgers greifbarer machen… Fingerabdruck-Biometrie ist nicht so sicher, wie die Politik beteuert. Sie gehört in keine sicherheitsrelevante Anwendung – und erst recht nicht in den ePass…

Mit der Veröffentlichung weist der Club erneut deutlich auf die grundsätzlichen Risiken biometrischer Systeme hin. Jeder Mensch hat maximal zehn Fingerabdrücke, die er weder ersetzen noch schmerzfrei verändern kann. Doch der biometrische Identitätsdiebstahl erfordert lediglich den Zugriff auf einen brauchbaren Abdruck (z. B. an einem Glas), eine Digitalkamera und einen Laserdrucker zum Erstellen einer Folienvorlage und etwas Holzleim für die Fingerabdruck-Attrappen.

Über die Unsicherheit der Speichersysteme im ePass wurde bereits diskutiert, alleine geholfen hat es nicht. Der Fingerabdruck als eindeutiges Identifizierungsmerkmal sollte dem Schutz vor Manipulation unterliegen. Wenn Herr Schäuble die Speicherung auf unsicheren und leicht auslesbaren RFID-Chips im biometrischen Reisepass fordert, hat er bestimmt kein Problem, wenn jetzt unzähligen Nutzern sein Fingerabdruck digital vorliegt.

Und hier gibt es: den Abdruck und die Benutzungsanleitung

Auf jeden Fall sollten wir uns keine Sorgen machen, was mit unseren gesammelten Daten passiert und wer aus welchen Gründen darauf zugreifen darf – bzw. kann:

Angestellte des US-Außenministeriums haben unerlaubt Reisepassdaten des demokratischen Präsidentschaftsbewerbers Barack Obama eingesehen.

Dies sei lediglich unüberlegt und aus reiner Neugier geschehen.

(Quelle: WELT ONLINE)

Ergänzung:

Sauber eingeschenkt berichtet:

Nach einem Zeitungsbericht wurden aus Bundesbehörden seit 2005 rund 500 Notebooks und PCs gestohlen oder sind verloren gegangen.

Wie gesagt, wir müssen uns keine Sorgen machen, was mit unseren vertraulichen Daten passiert.

Es hat sich gelohnt, zu protestieren. Es hat sich gelohnt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es hat sich gelohnt, mit Leuten drüber zu reden. Es hat geholfen, Masken auszudrucken.

Das Bundesverfassungsgericht gab heute dem Eilantrag von über 34.000 Klägerinnen und Klägern teilweise statt und erkennt damit die Brisanz des am 1.1.08 in Kraft getretenen Gesetzes zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten und untersagt den staatlichen Zugriff auf Telefonverbindungsdaten:

Die Verfassungsrichter entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Daten vorerst genutzt werden dürfen. Für die Aufklärung von einfachen oder per Telekommunikation begangenen Straftaten dürfen die Daten nicht genutzt werden.

(Quelle: Netzpolitik)

Demnach ist die Verwendung der gewonnen Daten nur in Fällen von z.B. Mord, Körperverletzung oder Betrug möglich. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung u.a. so:

In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.

Damit können die Staatsorgane erstmal keinen Unfug treiben, bis die finale Entscheidung Ende des Jahres getroffen wird. Der AK Vorrat begrüßt die getroffene Entscheidung und sieht eine Bestätigung, sich für einen Rücktritt von Frau Zypries einzusetzen.

“Schießen wir doch mal mit Kanonenkugeln auf Deutsche, ähm, Spatzen.” so könnte man es Herrn Schäuble in den Mund legen, wenn man das Ergebnis des MPI-Gutachtens zur Vorratsdatenspeicherung, der Bericht zur Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung, liest.

Das Ergebnis ist erschütternd – vor Allem für die Gesetzesbefürworter:

Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.

(Quelle: Netzpolitik)

Nochmal deutlich: gerade einmal 0,002% aller Fälle wären mit der Bespitzelung aller Bürger schneller aufgeklärt worden. Schneller. Nicht wären! Und diese 0,002% geben unserer Bundesregierung das Recht, die Einführung eines Gesetzes zur Bespitzelung aller Bundesbürger durchzudrücken.

Wir warten gespannt auf das Urteil aus Karlsruhe.

Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Volk am 27.02.2008 ein neues Grundrecht zugesprochen haben, geht es heute weiter mit der Anpassung der Gesetze an die neue Zeit.

Und wieder muß das Verfassungsgericht rettend eingreifen, um unserer Kleinkind-Regierung die Messer und Feuerzeuge wegzunehmen, bevor sie das Haus in Brand setzen.

(Quelle: Fefes Blog)

Spitzelstaat BRD
Bildquelle: Tutsi.de

Die Teilung der Gewalten in Judikative, Exekutive und Legislative hat ein weiteres Mal Unheil von unserer Demokratie abgewendet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil

In der Pressemitteilung heißt es:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. (…)

(Quelle: Bundesverfassungsgericht)

Die EU-Kommission will seit Sommer, wie bereits im Flugverkehr mit den USA, Daten von allen Flugpassagieren nach oder von Europa sammeln und bis zu 13 Jahre lang speichern.

(Quelle: netzpolitik.org)

Trotz massiver Proteste seitens Datenschutzbeauftragten im Vorfeld, kommt es an diesem Freitag durch den Bundesrat zu einer Abstimmung, ob die Bundesregierung diesem Plan im EU-Ministerrat zustimmen darf.

Da das Verfahren sich nicht auf den gemeinsamen Binnenmarkt bezieht, müssen hier alle EU-Staaten einstimmig dafür sein. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn haben sich schon im Vorfeld skeptisch bis offen ablehnend zu dem Vorhaben geäußert. Die Bundesregierung ist dafür, ist aber hier an Vorgaben von Bundesrat und Bundetag gebunden. Der AK Vorratsdatenspeicherung ruft daher dazu auf, vor Freitag Briefe und Faxe an die Ministerpräsidenten der Bundesländer zu schicken, die sie auffordern, im Bundesrat gegen dieses Überwachungsvorhaben zu stimmen. Alle Faxnummern sowie Musterbriefe gibt es im AK-Wiki.

(Quelle: netzpolitik.org)

Heute war das Fax von  Ole von Beust (CDU), Präsident des Senates und Erster Bürgermeister Hamburgs, permanent nicht erreichbar.

Pointe zum Schluß: Gegen das von den USA geforderte Protokollieren der Bewegungsdaten von Flugpassagieren, protestiert die EU-Kommission.

Da haben wir noch nicht mal die Vorratsdatenspeicherung verdaut, da kommt schon das “next big thing” auf uns zu. Heise berichtet, das Innenministerium forciert die Pläne für ein zentrales Melderegister:

In dieser Datenbank sollen deutlich mehr Informationen über die rund 82 Millionen Einwohner Deutschlands gespeichert werden als heute in den Meldestellen. (…) Auch bei den über 5000 kommunalen Meldestellen sollen mehr personenbezogene Daten vorgehalten werden. Zudem würden Behörden Daten leichter abrufen und austauschen können. Das Innenministerium argumentiert, durch Schaffung zentraler Strukturen solle ein “effizienter und wirtschaftlicher Vollzug” erreicht werden. Die “Qualität der Daten” solle erhöht und damit den “zu Recht eingeforderten datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen werden”, heißt es in der Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Gesetz könne Anfang 2009 in Kraft treten. Datenschützer bezweifeln, dass ein zentrales Bundesmelderegister notwendig ist und warnen seit langem vor einer “Superdatensammelbehörde” nach DDR-Vorbild.

Wohin das mit der DDR führte, kann bei Wikipedia nachgelesen oder durch Befragung von Zeitzeugen herausgefunden werden.

Dezentrale Datensammlung im kommunalen Bereich – da denke jeder Landbewohner doch bitte mal drüber nach. Wenn ich in meiner ehemaligen Meldestelle, mitten auf dem Land, einen Besuch abstattete, war ich froh, wenn die Staatsbedienstete (meine ehemalige Kindergärtnerin) wusste, welchen Dokumentenvordruck sie mir übergeben musste. Und dort sollen jetzt sensible Daten gespeichert werden. Mahlzeit.

Das Originaldokument zum Referentenentwurf des BMI kann hier heruntergeladen werden.

(Quelle: Schnüffelblog)


Ein gut gemachtes, anderthalb Minuten langes Video zum Phänomen des Frosches im heißen Wasser – in diesem Fall auf den Überwachungsstaat bezogen.
(Quelle: netzpolitik.org)

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