--> RechtlichRechtlich | HASENFARM
23. September 2008

Wieviele Kilometer Tonbänder haben wir damals in “Tape”-Zeiten durch unsere Walkmans gespuhlt. Stundenlange Überspiel-Sessions von Deck “A” auf Deck “B”. Wir waren die Helden, wenn wir ein Doppelkassettendeck hatten, welches Auto- und Endlosreverse hatten und auf beiden Decks parallel aufnehmen konnte. Lang ist´s her. Geblieben ist das Interesse an der Musik, am Entdecken neuer Song, neuer Künstler und neuer Genres.
Im Netz gibt es von Allem viel zu viel und so bedarf es intelligenter Lösungen, Herr der Musikflut zu werden. Immer wieder versuchen interaktive Musik-Anbieter dem Musikliebhaber die große Welt der Musik zu erschließen – mit Hilfe der Erstellung, Speicherung und Verbreitung nutzergenerierter Playlisten. Leider scheiterten derartige Angebote meist binnen weniger Wochen, da dank fehlender Kooperationsverträge die Lizen- und Rechteverwerte auf die Bühne traten und dem Anbieter mittels einstweiliger Verfügung den Hahn abdrehten. Nun gibt es wieder einen neuen Service, der es mit der Musikindustrie aufnehmen möchte.

MixTube greift auf die Videos von YouTube zu, ohne diese jedoch visuell abzuspielen. Man kann Playlisten erstellen und erst auf Anwenderwunsch das Video abspielen. Die Benutzeroberfläche, sollte man diese überhaupt so nennen dürfen, erinnert an Webseiten aus einer Zeit, als das Internet noch BTX hieß. Ein paar Felder zur Titelsuche und die Playlist erinnert auch eher an die ersten Versuche, in HTML eine Liste zu schreiben. Richtig Laune, wie bei vergleichbaren Diensten (R.I.P.) macht dieser Service nicht. Abgesehen von rechtlichen Bedenken, weisen sehr viele der bei YouTube gespeicherten Videos eine akustische Qualität vergleichbar mit den alten Mittelwellen-Empfänger auf. Man muss schon sehr verzweifelt sein, seine Ohren derartig niedrige Samplingraten und Rauschverhalten anzutun. Fazit: MixTube ist NixGut.

Spitzelstaat BRD
Bildquelle: Tutsi.de

Die Teilung der Gewalten in Judikative, Exekutive und Legislative hat ein weiteres Mal Unheil von unserer Demokratie abgewendet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil

In der Pressemitteilung heißt es:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. (…)

(Quelle: Bundesverfassungsgericht)

Original und Fälschung
Ladies and Gentlemen. Die Gewinner des diesjährigen Plagiarius-Awards stehen fest. Wir bitten Sie um Buh-Rufe und Pfiffe für die PreisträgerVersager:

Platz 1: Shantou Lian Plastic Products Co. Ltd., Guangdong, V.R. China
Platz 2: Vertrieb: Mesa Products B.V., AG Doetinchem, Niederlande
Platz 3: Heinrich Winkelmann GmbH & Co. KG, Ahlen

Was ist eigentlich mit den Chinesen los? Erwartungsgemäß hätten sie nicht nur die Führerschaft einnehmen, sondern auch die ersten drei Plätze belegen müssen. Aber offensichtlich scheint man auch im europäischen Umland mit der Wahrung geistigen Eigentums nicht so genau zu nehmen. Zugegeben, einen nicht unerheblichen Anteil an diesem Wettkopieren haben wir Verbraucher selbst. Schließlich zwingt der Verbraucher, mit dem Ruf nach billigen Preisen bei gleich hohem Qualitätsstandard und Design, den Handel und das produzierende Gewerbe, andere Wege zu gehen. Und der eine oder andere verläuft sich.
Da hilft nur gesunder Menschenverstand und Respekt vor der Leistung anderer. Und beides ist bekanntlich hier und da knapp.

10. Februar 2008

Dass René von Nerdcore abgemahnt wurde, dürfte bekannt sein. Dass das nicht gut ist, weiß sowieso jeder. Aber was man dagegen machen kann, wissen viele bis heute noch nicht. Da wäre zum Einen die Hoffnung, dass Google die Bilder aus dem Index nimmt, zum anderen die Möglichkeit, dass die Bloggergemeinschaft zu Mehr in der Lage ist, als nur Nachrichten abzuschreiben. So findet sich bei wirres.net der Ansatz eines Versuches, anhand einer Bilderschwemme, die Bilder der Abmahnverursacher von den vordersten Plätzen zu verdrängen und so das Risiko einer Urheberschutzrechtsverletzung zu reduzieren. Klingt charmant, allein mir fehlt der Glaube und die Strategie. Sicher, ich könnte meine wöchentlichen Einkäufe fotografieren und unter der Creative Commons-Lizenz ins Netz stellen, aber derzeit buhlen mehr als ein halbes dutzend Plattformen um den Anspruch, die Lösung des Problems zu sein. Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn und ist zeitlich nicht leistbar, die Bilder auf mehreren Plattformen einzustellen. Ich bin gespannt, wer die Ideen bündelt und eine Strategie präsentiert. Wie gesagt, ich bin dabei.

In einer aktuellen Pressemitteilung des AK Vorrat werden erste Konsequenzen des Lauschangriffs im Rahmen der am 1.1.08 in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung präsentiert. Die z.T. deutlichen Einschnitte in die Bewegungsfreiheit von Menschen wird zugleich als unterstützender Nachtrag an das Bundesverfassungsgericht geschickt, um den Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung zu stützen:

Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen – die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Dies ist das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter 8.000 Personen Ende Januar 2008, die nach beobachteten Auswirkungen des Gesetzes fragte. (…)

Das anonymisierte Dokument steht zum Download bereit.

Quelle: netzpolitik.org)

5. Februar 2008

Sicherheitsfanatiker
Warum sich den Mund fusselig reden und doch nicht zum Ziel kommen. Die Leute wollen was für´s Auge, nichts für´s Gehirn. Also gibt es hier was für die Augen. Das Problem wird deutlich aber ohne Einsatz der Gehirnfunktionen führt kein Weg aus dem Dilemma.
Der Zeichner heißt übrigens Clay Bennett
(Quelle: The Lunatic Fringe)

Scheint nicht leicht zu sein in Karlsruhe, mit der offenbar unerwarteten Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung umzugehen. Nachdem sich das Zuständigkeitsgerangel auf bis zu drei Vorsitzende verschiedener Senate ausweitete, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht: “Für den Hauptteil der Verfahren ist der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig…” (Quelle: heise online). Na bitte, geht doch.
Das Verhältnis zwischen Hans-Jürgen Papier und Schäuble ist seit einigen Tagen etwas angespannt. Schäuble erkannte Papier, Verfassungsrichter, Kompetenzen ab. “Verfassungsrichter seien für “Ratschläge” zur Ausgestaltung solcher Gesetze (Luftsicherheitsgesetz Anm. d. Red.) nicht demokratisch legitimiert” entfuhr Schäuble. Das kann ja heiter werden. Mir soll´s nur Recht sein, meine Stimme durch Herrn Papier vertreten zu wissen.

Wolfgang Schäuble hat das zurückliegende Wochenende genutzt, einmal mehr thematisch entgleisen. Sein Ausspruch “Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo” schlägt hohe Wogen. Man könnte denken, das Grundgesetz ist für Schäuble relativ frei interpretierbar.
Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, sagt, dass das Grundgesetz von den Erfahrungen des Nationalsozialismus geprägt ist und sich bisher in Krisensituationen bewährt hat. (Quelle: law blog)
Und das sollte sich jeder fünf Mal durch die Ohren gehen lassen: Das Grundgesetzt ist das Fundament des deutschen Staates. Wer daran rumfummelt, der riskiert das Einstürzen des Hauses, das darauf steht.

Und auf den beliebten Spruch „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben” parriert Brügmann weiter, “der Bürger benötige auch auch Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in seine Privatsphäre. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch dies zu gewährleisten.” (auch hier Quelle: law blog)

Schaeuble! Wegtreten!

20. Januar 2008

“Ich find´s ja auch nicht gut, aber dagegen machen kann ich auch nichts” so oder ähnlich lautende Aussprachen habe ich in den letzten Wochen häufiger gehört. Meist im Rahmen von politischem Gedankenaustausch.

Dabei wird deutlich, wie schwiegrig es ist, in einer Demokratie zu leben. Es bedarf weit mehr, als nur aller vier Jahre zur Wahl zu gehen und die “Bild!” zu lesen. Es bedarf Interesse, Recherche und Aufmerksamkeit. Und Mut. Was nützt die freie Meinungsäußerung, wenn man nicht weiß, was im Land vorgeht, wozu man seine Meinung äußern sollte, welchen Standpunkt man vertritt. Es kann nicht erwartet werden, dass sich jeder mit jedem Thema beschäftigt, aber es muß Empfangsbereitschaft für Themen geben und das Interesse, mitzuziehen. Zu sagen, “Ich hab nichts zu verbergen” oder “Das interessiert ich nicht.” ist das verbale Ablegen der demokratischen Mündigkeit.

Wenn aber ein Grundinteresse vorhanden ist, kommt als vermeintlich letztes k.o.-Kriterium die Ohnmacht, nichts dagegen tun zu können. Während im diktatorischen Burma Mönche verprügelt werden, weil sie im stillen Protest auf die Straße gehen, meinen wir, das lieber nicht zu tun. Aus Angst? Wovor? Dem im Grundgesetzt verankerten Grundrecht der Demokratie zu folgen?

Es ist Zeit, sich seinen Möglichkeiten bewußt zu werden, den Staat mit den demokratischen Mitbestimmungschancen zu prägen.

In diesem Sinne, einfach mal dem folgenden Video der Ärzte zuhören und drüber nachdenken.

Es ist also geschehen, das Gesetz zur Vorratdatenspeicherung wurde gestern vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Wird es am 31.12.07 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es in Kraft. Netzpolitik.org verweist auf folgende Berichte: FAZ und Tagesschau-Video.
Die Sammelklage des AK Vorrat wird nun als Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Zuvor werden in Deutschland nochmals Verfechter der Volksbespitzelung auf die Straße gehen. Termine gibt es hier.

Hier nochmals, welche Daten erfasst werden:
* Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
* Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten
* Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
* E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header)
* Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht gespeichert werden.

Es ist, als wird ein Brief von der Post geöffnet, kopiert und zentral abgeheftet.

verlinkt

bloggerei.de - deutsches Blogverzeichnis Bloggeramt.de frisch gebloggt Das Blog Verzeichnis Blog Top Liste - by TopBlogs.de BlogPingR.de - Blog Ping-Dienst, Blogmonitor blogoscoop blogtotal