--> AutoAuto | HASENFARM
13. Oktober 2009

Sehr schönes Video über die Endfertigung des Trabants in der DDR. Wenn man sich zu den Bildern der brachialen Dehn- und Schlagübungen der Monteure auch noch vor Augen führt, dass man als DDR-Bürger auf dieses Auto mehr als 10 Jahre warten musste, fällt einem nichts mehr ein.

(via Nightline)

Der MDR berichtete gerade in der “Umschau” von Fällen, in denen “Opfer” von Verkehrsüberwachungen (=Raser und Drängler) aufgrund eines Gerichtsurteils vom Bundesverfassungsgericht mit Einstellung der Bußgeldverfahren gegen sie rechnen können.

Ernsthaft ins Grübeln gekommen bin ich im Verlauf des Beitrags, als die Begründung des BVerfG genannt wurde. So hieß es sinngemäß, dass die Anfertigung von Foto- und Filmdokumenten von Autofahrern ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und eine unzulässige Beschränkung der informellen Selbstbestimmung sei.

Ja heil´ges Blechle! Wir, die wir uns mit dem Hauptargument der informellen Selbstbestimmung aktiv gegen Vorratsdatenspeicherung und zunehmende Überwachung einsetzen werden als Spinner und Pädophile bezeichnet während zeitgleich der oberste Gerichtshof auf Grundlage eben jener Argumente die Strafverfolgung von Rasern und Dränglern lockert? Krank!

Zumindest scheint das Urteil 2 BvR 941/08 aber genug Zündstoff in sich zu tragen und einige weitere Entscheidung nach sich ziehen, wie der Umschau-Bericht weiter aufzeigt.

Dass ein Jeep dorthin fährt, wo kein anderes Auto hinkommt ist bekannt, bzw. soll durch die neue Werbekampagne verdeutlicht werden. Und wie stellt man unwegbares Gelände und unbekannte Landstriche im Jahr 2009 dar? Mit Google. Die Suchmaschine bietet mit Google Maps einen detaillierten Blick auf unseren Planeten bereit. Aber manchmal, wenn die Region uninteressant, ländlich, abseits, offroad – also am Arsch der Heide ist – da verweigert Google das Anzeigen von detaillierten Satellitenbildern. Anstelle dessen erscheint eine graue Fläche mit dem freundlichen Hinweis: “Grafiken mit diesem Zoomwert stehen für diese Region leider nicht zur Verfügung”.

Und genau da, wo die digitale Erkundungsreise aufhört, fährt in den Printwerbungen der Jeep ins Unbekannte. Eine sehr internetaffine Werbung, wie ich finde. Ob sie die Zielgruppe erreicht, bleibt abzuwarten.

jeepjungle

jeepsnow

jeepdesert

Advertising Agency: BBDO Canada
Creative Director: Ian MacKellar
Art Directors / Copywriters: Andrew Hart / Adam Bailey
Illustrator: Andrew Hart
Photographers: Michael Fay, James Balog, Adalberto Rios Szalay
Published: September 2008

In Hamburg wird es, geht es nach dem Willen der Stadtentwicklungsbehörde, zukünftig so genannten “Shared Space” geben. Das Verkehrssystem des “geteilten Raumes”, kommt aus Holland und bezeichnet eine völlig neue Nutzungsform von Verkehrswegen.

Was ist “Shared Space”?
Dem englischen Ungetüm hat man in Deutschland eine Übersetzung in Form von “Gemeinschaftsstraße” verpasst. Klingt irgendwie bürokratisch, beschreibt aber das neue Straßenkonzept recht gut: eine Straße für alle. Denken wir, je nach benutztem Fortbewegungsmittel, “Meine Straße!”, “Mein Radweg!”, “Mein Fußweg!” wird es in den Gemeinschaftsstraßen diese egoistischen Besitztumsansprüche nicht mehr geben, denn es gibt nur noch eine breite Straße, die sich Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer, Skater & Co. absolut gleichberechtigt teilen. Verkehrsleittechnisch gilt die StVo, Verkehrszeichen gibt es keine.

Wo soll “Shared Space” entstehen?
In Hamburg wurde die Entscheidung, wo Gemeinschaftsstraßen eingerichtet werden, an die jeweiligen Bezirke übertragen. Als erste Wunschkandidaten wurden die attraktiven Straßenzüge Lange Reihe (St. Georg) und Osterstraße (Eimsbüttel) definiert.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Wer nun aber denkt, plötzlich rennen in der halben Stadt alle Verkehrsteilnehmer quer durcheinander, dem seien folgende Anforderungen an die Einrichtung einer Gemeinschaftsstraße aufgezählt:

  • die Straßenzüge dürfen nicht länger als 400 Meter sein
  • es dürfen keine Parkplätze eingerichtet werden (freie Sicht)
  • nicht mehr als 20.000 Autos/Tag
  • die Zustimmung der Anwohner ist nötig
  • es müssen überwiegend Ladengeschäfte entlang der Straße sein

Risiken und Nebenwirkungen:
Stellt man sich eine Straße vor, die den oben genannten Anforderungen entspricht und stellt man sich ferner vor, dass plötzlich keine Fahrbahnmarkierungen, Verkehrschilder oder Ampeln da sind, kann einem ganz mulmig werden. Viele werden “Schwachsinn” rufen, aber ich denke, erst durch die Einteilung in Fahrbahn, Fuß- und Radweg wurden unnötige Besitzansprüche definiert, die – vor allem durch Autofahrer – z.T. brutal verteidigt werden.
Es wird eine Phase der Umgewöhnung geben, aber den belebt-beliebten Straßenzügen wird eine derartige Auflockerung enorm helfen, die Attraktivität zu steigern. Ebenso werden die Anwohner von diesem neuen Konzept profitieren.
Schwer wird es für die Verkehrsteilnehmer, müssen sie sich doch plötzlich in ihrer Gewohnheit komplett verstellen (und nach dem Verlassen der Gemeinschaftsstraße wieder umstellen). Ebenfalls als kritisch ist der Verlust von Parkfläche zu bewerten. Werden so manche Ladenbesitzer fürchten, dass die Kunden nicht in der Lage sind, die Einkäufe 10 Meter um die Ecke zu tragen, wird sich dieser Vorbehalt von alleine auflösen.

Was denkst du über diese Art der neuen Verkehrsraumaufteilung?

21. April 2009

Das korrekte Befahren und Verhalten im Kreisverkehr ist nicht nur von Land zu Land verschieden, sondern wird auch von Person zu Person unterschiedlich interpretiert.
Während in den meisten Fällen Verwirrung über das korrekte Setzen von Blinklicht herrscht, zeigt uns dieser Autofahrer, dass er schon Probleme beim Einordnen in den Verkehrsfluss hat. Ob´s Blinklicht leuchtet, kann man leider nicht richtig erkennen.
Egon Hoegen bliebe das Herz stehen.

(via Machtwort)

13. Februar 2009

Citroen DS

Citroën´s Kultfahrzeug, die DS, wurde zwischen 1955 und 1975 knapp 1.5 Mio. mal gebaut. Der Luxuswagen der Mittel- und Oberklasse war damals dank seiner außergewöhnlichen Stromlinienform und der hydropneumatischen Federung seiner Zeit und seiner Konkurrenz weit voraus.
Jetzt haben die Strategen des französischen Autobauers die Konstruktionszeichnungen noch einmal auf den Tisch gelegt und im Namen der “DS” eine Konzeptstudie anno 2009 veröffentlicht. Die Erwartungen waren hoch.

Herausgekommen ist etwas, dass jedoch nur den Namen “DS” trägt, ihn aber nicht verdient. “Different Spirit” versprüht das Konzept, heizt aber auch verschiedene Diskussionen an. Zwar macht die “DS” optisch etwas her, dennoch verabschiedet sich die Linie der DS3, DS4 und DS5 aus dem ursprünglichen Segment der Luxuslimousine. Sie sind Klein- und Kompaktautos und damit das genaue Gegenteil der Prunklimousine. Dank seiner knuffigen Optik, die stark an einen Mini Cooper erinnert, dürfte die Studie vor allem bei Frau Anklang finden. Alle anderen dürften sich abwenden, denn von der Weiterentwicklung der Luxusmarke “DS” ist dieser konzeptionelle Kleinwagen weit entfernt. Die Ingenieure haben einem simplen Kleinwagen den Namen eines Kultobjektes verliehen. Aber chic sieht er trotzdem aus.

Eine multimediale Präsentation gibt es auf der eigens produzierten Webseite.

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