gewonnen
Die frohe Botschaft erreichte mich via Telefonat aus Deutschland. Ich habe gewonnen. Mein erster gerichtlich angestrebter Prozess wurde mit einer klaren Verurteilung des Angeklagten zu meinen Gunsten beendet. Dabei ging es um weitreichende politische-soziales Einschnitte. Und ich war nicht alleine. Mit mir haben knapp 35.000 Mitkläger in der Verhandlung “gesessen”.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschloss am Dienstag, dem 2. März 2010, in einem Urteil, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. (Quelle: Netzwelt)
Zur Verdeutlichung: Dank des Engagements von einer deutlichen Minderheit deutscher Bürger hat der oberste Gerichtshof festgestellt, dass ein verabschiedetes Gesetz unserer Bundesregierung nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.
Viel erschreckender als das Versagen unserer Abgeordneten, finde ich die Reaktionen, die ich in Gesprächen mit Mitmenschen zur Zeit der Beteiligung an der Sammelklage erleben musste. Eine kleine Gruppe wusste um die Bedeutung der geplanten Eingriffe, die Mehrheit interessierte sich jedoch einen feuchten Dreck kaum für die Eingriffe in ihre Privatsphäre. Manche diskutierten mit mir sogar darüber, dass sich mein Engagement eh nicht lohnt, da man als Einzelner doch nichts bewegen kann.
Beobachtet man die Reaktionen aus Brüssel, wird die Tragweite der Entscheidung in Karlsruhe klar: die EU-Justizkommissarin kündigte an, die maßgebliche EU-Richtlinie, die für die deutsche Gesetzgebung ausschlaggebend war, zeitnah zu überprüfen. Es bestehe die Gefahr, dass die Richtlinie “jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränkt” und daher mit der verbindlichen EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar ist.
Ich gebe zu, dass es mich ein wenig stolz macht, Teil derer gewesen zu sein, die diese Entwicklung zu verantworten haben.


























