Lutz Heilmann, Klappe, die Letzte?
Lutz Heilmann, Mitglied des Bundestages der Linken, der letzte Woche durch das Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung gegen wikipedia.de erwirkte, hat diese nun zurückgezogen. Vorangegangen war ein massives Aufbäumen der vereintein Netzwelt gegen den Politiker.
Ein Artikel in der Wikipedia enthielt aus Sicht des Herrn Heilmann rufschädigende Informationen über ihn. Sein Versuch, sich dagegen zu wehren, endete in der Sperrung der kompletten Domain. Der Artikel selbst war von der Sperrung hingegen nicht betroffen, da wikipedia.de nur weiterleitende Aufgabe hat.
Ist Herr Heilmann nun der Bösewicht? Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte: Nein, ist er nicht. Ich sympathisiere nicht mit links- und rechtsextremen Parteien, aber objektiv betrachtet, scheint mir die Reaktion nachvollziehbar zu sein. Nebenbei hat uns Herr Heilmann jedoch ein paar spannende Dinge aufgezeigt, über die nachzudenken sich lohnt.
- Wer im Netz falsche Angaben über seine Person findet, hat per se große Probleme, eine Richtigstellung zu erwirken bzw. generell dagegen vorzugehen. Das Beispiel von wikipedia und Rottenneighbour.com zeigt, dass man sich aufgrund des Serverstandortes und des damit geltenden Rechtsraumes so gut wie nicht gegen Defamierung, Verläumdung und Rufschädigung schützen kann. Zwar lebt das Netz von dezentraler Dateneingabe, aber es besteht die Gefahr, dass der Wahrheitsgehalt der Informationen stark fragwürdig ist. Informationen, die nicht auf gestützen Informationen basieren, richten u.U. Schaden an. Über die von Herrn Heilmann beanstandeten Aussagen urteile ich nicht.
- Gerichte scheinen in diesen Tagen Probleme beim Erkennen und Bewerten der Tragweite ihrer Entscheidung zu haben. Mal eben so das deutsche Zugangsportal zu einer der größten internationalen Wissenssammlungen zu sperren ohne dabei jedoch den betroffenen Artikel anzugreifen, gehört in die Kategorie “Dummfug”.
Herr Heilmann hat uns einen Dienst erwiesen. Er hat mit seiner (hoffentlich) unbeabsichtigten Handlung eine Diskussion losgetreten, die, wenn sie von negativen Anfeidungen gegen ihn und seine politische Gesinnung bereinigt, durchaus als Basis für ein Umdenken der Rechtssprechung dienen kann.






















