Berufe mit Gewissenskonflik
Dass viele pubertierende Jünglinge beim Ruf der Bundeswehr plötzlich ihr Gewissen befragen, ist bekannt. Die Antwort der meisten Gewissen ist bekannt: Töten auf Befehl ist schlecht. Entsprechend hoch ist auch die Quote der Verweigerer.
Heute beobachtete ich einen Angestellten einer Dienstleistungsfirma beim Befüllen von öffentlichen Zigarettenautomaten. Im Grunde nichts Aussergewöhnliches. Aber stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor: Jemand wird arbeitslos und das Arbeitsamt bietet ihm eben jenen Job an. Nun spricht sein Gewissen zu ihm: durch Befüllen der Automaten fördert er aktiv den körperlichen Verfall der Konsumenten und ist so langfristig für den Tod von Menschen verantwortlich. Was passiert nun, wenn er aus diesen – durchaus realistischen – Überlegungen den Job nicht annimmt? Verweigert ihm das Amt sein ALG?















