Die taz vermeldet heute:
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der BKA-Novelle am 1. Januar keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. (…) Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. “In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher.
(via fefe)
Seit 9 Monaten sind die Provider zur umfangreichen Datenspeicherung gesetzlich verpflichtet. Diese Speicherung kostet die Provider (und damit irgendwann auch uns Konsumenten) einiges:
Der VATM errechnet 50-75 Millionen Euro Kosten allein für erforderliche Hardware, der BITKOM schätzt dieselbe Zahl für reine Telekommunikationsanbieter “also ohne reine Mailanbieter etc.” Der eco findet das alles viel zu niedrig und errechnet mindestens 332 Millionen Euro für die Internetwirtschaft.
Da steht in den deutschen Rechenzenten also eine milliardenteure Infrastruktur und kein BKA nutzt sie.
Was also muss noch passieren, damit das als so unbedingt notwendig erachtete Gesetz auch in der Realität angewendet wird? Oder kann es sein, dass sich so langsam zeigt, dass der “Terror” nur ein Vorwand war, die Volks-Bespitzelungsmöglichkeiten durch den Staat per Gesetz zu ermöglichen?
Dabei müsste doch gerade jetzt das BKA auf Hochtouren arbeiten und Eilanträge zur Anwendung der Datenabfragen einreichen, denn die Chronik der terroristischen Bedrohung Deutschlands spricht dafür:
- 24.09.2009: USA geben Reisewarnung für Deutschland aus
- 25.09.2009: Erneute Terrordrohung der El Kaida gegen Deutschland
- 13.10.2009: Mehr Polizei auf Bremer Freimarkt
- 21.04.2009: Warnung “mit islamistischer Dimension”
- 19.01.2009: Neue Terror-Qualität im Droh-Video
- u.s.w.
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