Der MDR berichtete gerade in der “Umschau” von Fällen, in denen “Opfer” von Verkehrsüberwachungen (=Raser und Drängler) aufgrund eines Gerichtsurteils vom Bundesverfassungsgericht mit Einstellung der Bußgeldverfahren gegen sie rechnen können.
Ernsthaft ins Grübeln gekommen bin ich im Verlauf des Beitrags, als die Begründung des BVerfG genannt wurde. So hieß es sinngemäß, dass die Anfertigung von Foto- und Filmdokumenten von Autofahrern ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und eine unzulässige Beschränkung der informellen Selbstbestimmung sei.
Ja heil´ges Blechle! Wir, die wir uns mit dem Hauptargument der informellen Selbstbestimmung aktiv gegen Vorratsdatenspeicherung und zunehmende Überwachung einsetzen werden als Spinner und Pädophile bezeichnet während zeitgleich der oberste Gerichtshof auf Grundlage eben jener Argumente die Strafverfolgung von Rasern und Dränglern lockert? Krank!
Zumindest scheint das Urteil 2 BvR 941/08 aber genug Zündstoff in sich zu tragen und einige weitere Entscheidung nach sich ziehen, wie der Umschau-Bericht weiter aufzeigt.
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schrieb am 15. September 2009 um 09:43 Uhr:
Mit Persönlichkeitsrechten gegen Blitzerfotos? Da kommt man jetzt erst drauf?