BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung: Der mündige Bürger kämpft derzeit um sein Recht auf informelle Selbstbestimmung, als gäbe es kein Morgen. Gut so! Er darf seine Gedanken frei Äußern und auch sonst relativ selbstbestimmt und mündig durchs Leben gehen. Aber bei dem persönlichsten aller Ereignisse im Leben eines Jeden – der Beendigung des Selbigen, dem Tod – da bitteschön ist aber Schluss mit Selbstbestimmung. Plötzlich findet sich der gealterte Mensch im Selbstbestimmungsstatus eines Windelscheißers wieder. Wunderbar, wie Malte das beschreibt:
In dem Kindergarten, in den ich gegangen bin, gab es extra-große Windeln, damit die Erzieherinnen nicht mit uns aufs Klo mussten. Es gab starke Beruhigungsmittel für die Unruhigen und wenn trotzdem jemand tobte, wurde er an einen Stuhl gebunden. Wenn wir nicht aßen, wurde uns der Löffel gewaltsam in den Mund geschoben, alles musste immer schnell gehen, geredet hat nie jemand mit uns.
Klingt seltsam und wäre ein Skandal. Ist aber nicht passiert. Denn wer würde Kindern so etwas schon antun?
Bei alten Menschen sieht das anders aus. Die sind so wertvoll wie Schweine, aus denen man schon Schnitzel gemacht hat und die immer noch fressen und kacken und Platz wegnehmen.
Gegen Ende des eigenen Ablaufdatums beginnen plötzlich fremde Menschen über uns zu bestimmen, die wir noch nie zuvor gesehen haben. Wenn wir Glück haben sind wir entweder so senil, dass wir nichts merken oder wir sind rechtzeitig vor den Zug gesprungen. Wenn wir beides nicht geschafft haben, kann es sein, dass wir auf unser Ende hinzuvegitieren, ohne Ausweg und mit dem sicheren Gefühl, das Leben auf seiner Schattenseite zu beenden.
Die Patientenverfügung als Ausweg aus dem Dilemma der fremdbestimmten Lebenserhaltung statt der würdevollen Hilfe beim Ableben hat in unserer Gesellschaft noch nicht einmal den Status eines ernstzunehmenden Dokumentes. Gerade ist man dabei die Regeln für den Umgang damit gesetzlich zu verankern.
Dr. Kusch – Justizsenator von Hamburg a.D. und Anwalt – übernimmt dieser Tage die Rolle des Protagonisten in Sachen Sterbehilfe in Deutschland. Er reiht sich ein in so wohl klingende Namen wie Galileo Galilei, Oswald Kolle und Rosa von Praunheim. Sie erschütterten mit ihrem Handeln und ihren Thesen die Grundfeste der Weltanschauung. Sie wurden geächtet und zogen die Wut der Kirche und ewig Gestrigen auf sich.
Und auch im Fall der aktiven Sterbehilfe ist es vor allem die Kirche und die Medien, die zum Sturm der Entrüstung blasen. Die Journalisten machen das, um Geld zu verdienen, die Kirche aus Prinzip.
Das Thema Sterbehilfe ist durchaus ein sehr sensibles Thema, welches jedoch letztendlich von jedem Bürger, den es betreffen soll, selbst entschieden werden muss. Das Recht auf Selbstbestimmung sollte uns nicht in den letzten Tagen des Lebens aberkannt werden
weitere Artikel zum Thema:
Süddeutsche – Gestatten: Dr. Tod
Spiegel Online – Tod auf Bestellung
Welt.de
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schrieb am 12. Juli 2008 um 18:17 Uhr:
[...] « Rain Design mStand: flieg MacBook Pro, flieg! Die Sterbehilfe des Dr. K. [...]
schrieb am 12. Juli 2008 um 01:56 Uhr:
“Die Patientenverfügung als Ausweg aus dem Dilemma der fremdbestimmten Lebenserhaltung statt der würdevollen Hilfe beim Ableben hat in unserer Gesellschaft noch nicht einmal den Status eines ernstzunehmenden Dokumentes.”
Das ist einfach nicht richtig. Schon heute erfüllt die Patientenverfügung ihren Zweck: Sie hilft den Willen derer zu ermitteln, die sich nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung kann schon heute dafür sorgen, dass passive oder indirekte Sterbehilfe erfolgt. Bloß die rechtliche Bindung gibt es noch nicht.
Und so einfach wie du es darstellst ist es auch nicht! Koma ist nicht gleich Koma und Senil sein ist nicht immer so wie man es sich vorstellt, wenn man jung ist. Häufig ändert sich die Meinung über Sterbehilfe, wenn man selbst einmal in eine kritische Situation kommt.
Ich bin auch für selbstbestimmung. Aber die erreicht man nicht unbedingt indem man eben mal Sterbehilfe erlaubt.
Du schreibst zu recht, dass das Thema Sterbehilfe sehr sensibel ist. Dafür ist deine Haltung reichlich oberflächlig!
schrieb am 12. Juli 2008 um 05:34 Uhr:
Richtig. Meine Haltung ist sehr oberflächlich, bewusst. So oberflächlich, wie das Thema derzeit in den Medien geführt wird. Mit einer intensiven, vielschichtig betrachtenden Analyse verliert man häufig die Mehrheit jener, die das Thema betreffen. Die Detailbetrachtung überlasse man denen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen-medizinischen Möglichkeiten von berufswegen besser auskennen.
Wie kann ein Dokument, welches keine rechtliche Bindung besitzt, ihren Zweck erfüllen? Darum geht es doch – das verbindliche Befolgen.