Es hat sich gelohnt, zu protestieren. Es hat sich gelohnt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es hat sich gelohnt, mit Leuten drüber zu reden. Es hat geholfen, Masken auszudrucken.
Das Bundesverfassungsgericht gab heute dem Eilantrag von über 34.000 Klägerinnen und Klägern teilweise statt und erkennt damit die Brisanz des am 1.1.08 in Kraft getretenen Gesetzes zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten und untersagt den staatlichen Zugriff auf Telefonverbindungsdaten:
Die Verfassungsrichter entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Daten vorerst genutzt werden dürfen. Für die Aufklärung von einfachen oder per Telekommunikation begangenen Straftaten dürfen die Daten nicht genutzt werden.
(Quelle: Netzpolitik)
Demnach ist die Verwendung der gewonnen Daten nur in Fällen von z.B. Mord, Körperverletzung oder Betrug möglich. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung u.a. so:
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.
Damit können die Staatsorgane erstmal keinen Unfug treiben, bis die finale Entscheidung Ende des Jahres getroffen wird. Der AK Vorrat begrüßt die getroffene Entscheidung und sieht eine Bestätigung, sich für einen Rücktritt von Frau Zypries einzusetzen.
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schrieb am 19. März 2008 um 09:51 Uhr:
Es ist schon fatal, dass die Regierung Gesetze erlässt, die wenig später wieder gekippt werden. Eigentlich könnte das Verfassundsgericht gleich die Gesetze formulieren.
Bei aller Problematik ist es gut, wenn Leute ,die anderer Meinung sind, Gehör finden.
Also, beim nächsten Mal wieder “aufstehen”
schrieb am 19. März 2008 um 14:45 Uhr:
Noch wurde das Gesetz nicht gekippt. Es geht erstmal nur darum, klare Regeln für den Umgang mit den gesammelten Daten aufzustellen. Wir werden sehen, was in der Hauptverhandlöung herauskommt.
schrieb am 19. März 2008 um 17:07 Uhr:
[...] finde ich Eure Entscheidungen ganz toll. Aber manchmal frage ich mich, ob ihr noch alle Tassen im Schrank habt, oder seit ihr wirklich [...]