Richter kastrieren Politik, Teil II

Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Volk am 27.02.2008 ein neues Grundrecht zugesprochen haben, geht es heute weiter mit der Anpassung der Gesetze an die neue Zeit.

Und wieder muß das Verfassungsgericht rettend eingreifen, um unserer Kleinkind-Regierung die Messer und Feuerzeuge wegzunehmen, bevor sie das Haus in Brand setzen.

(Quelle: Fefes Blog)

Grund der erneuten Politikerschelte ist deren bereits angelaufene Massenerfassung von KfZ-Kennzeichen. Während man sich in der Vergangenheit bei der Begegnung mit diesen kleinen tarngrünen Kisten am Straßenrand mit rotgeblitzten Augen und neuen Kontoauszügen aus Flensburg konfrontiert sah, wurde in der kürzeren Vergangenheit in Hessen und Schleswig-Holstein jedes Auto gescannt – rein prophylaktisch.

Allein in Hessen wurden im Jahr 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen…. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten.

(Quelle: tagesschau.de)

Die seitens der Politik so geliebte verdachtslose Datensammelwut wurde durch die Richter stark beschnitten.

Die Richter erklärten damit zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig, weil sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

(Quelle: Zoomer.de)

Das Recht der informellen Selbstbestimmung spielte schon bei der Grundrechtentscheidung Ende Februar eine tragende Rolle. Das Urteil ist der zweite große Streich gegen die absurden Pläne der Regierung, die Deutschen zu einem gläsernen, vollüberwachten Volk zu machen.
Der dritte Streich dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen. Für März ist eine Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt.


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