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Bildquelle: Tutsi.de
Die Teilung der Gewalten in Judikative, Exekutive und Legislative hat ein weiteres Mal Unheil von unserer Demokratie abgewendet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil
In der Pressemitteilung heißt es:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. (…)
(Quelle: Bundesverfassungsgericht)
Das Gericht stellt ferner fest, der Paragraph, “der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt (“Online-Durchsuchung”), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig.”
Zudem erkennt das Gericht: “Die Nutzung informationstechnischer Systeme ist für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung, begründet gleichzeitig aber auch neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit. Eine Überwachung der Nutzung solcher Systeme und eine Auswertung der auf den Speichermedien befindlichen Daten können weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zu einer Profilbildung ermöglichen. Hieraus folgt ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis. (…)” (Quelle: Bundesverfassungsgericht)
Hier ist die Pressemitteilung des BVerfG.
weitere Reaktionen auf die Entscheidung finden sich hier:
The Lunatic Fringe, tagesschau.de und nochmal tagesschau.de, Tutsi u.v.m.
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schrieb am 28. Februar 2008 um 18:05 Uhr:
[...] hasen-farm.de ff. (Schäuble wird geohrfeigt – BVerfG entscheidet über Onlinedurchsuchung) [...]
schrieb am 28. Februar 2008 um 09:38 Uhr:
Hallo,
natürlich hast du Recht. Das Urteil ist durchweg als positiv für die Privatsphäre einzuschätzen. Dennoch bekommt man durchaus den Eindruck, wenn man die Presse verfolgt, dass unsere Politiker das herzlich wenig interessiert. Die Töne die sie anschlagen, sind nach wie vor die Selben. Auch ist nicht bekannt geworden, dass es Änderungen im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben soll. Und es steht nach wie vor das Problem, dass alle ausführenden Organe im Grunde nicht in der Lage sind zu entscheiden oder solche Maßnahmen sinnvoll und mit Augenmaß durchzuführen.
http://blog.antivorratsdatenspeicherung.com
schrieb am 28. Februar 2008 um 07:42 Uhr:
Da hast du absolut Recht. Auch ich war über die recht Euphorische Interpretation des Urteils seitens der Regierenden überrascht. Und gefallen hat mir das überhaupt nicht.
schrieb am 28. Februar 2008 um 21:44 Uhr:
[...] die Richter des Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Volk am 27.02.2008 ein neues Grundrecht zugesprochen haben, geht es heute weiter mit der Anpassung der Gesetze an die neue Zeit. Und wieder [...]