Scheint nicht leicht zu sein in Karlsruhe, mit der offenbar unerwarteten Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung umzugehen. Nachdem sich das Zuständigkeitsgerangel auf bis zu drei Vorsitzende verschiedener Senate ausweitete, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht: “Für den Hauptteil der Verfahren ist der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig…” (Quelle: heise online). Na bitte, geht doch.
Das Verhältnis zwischen Hans-Jürgen Papier und Schäuble ist seit einigen Tagen etwas angespannt. Schäuble erkannte Papier, Verfassungsrichter, Kompetenzen ab. “Verfassungsrichter seien für “Ratschläge” zur Ausgestaltung solcher Gesetze (Luftsicherheitsgesetz Anm. d. Red.) nicht demokratisch legitimiert” entfuhr Schäuble. Das kann ja heiter werden. Mir soll´s nur Recht sein, meine Stimme durch Herrn Papier vertreten zu wissen.
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