…nur manche bergen Gefahren. So steht zu lesen:
“…aufgrund einer Gesetzesänderung müssen von nun an nicht nur Geschäftsbriefe in Papierform, sondern auch entsprechende Geschäftsbriefe in E-Mail-Form erweiterte Angaben zum Unternehmen beinhalten. Danach müssen in Geschäfts-E-Mails nun auch die entsprechenden Angaben zum
- Sitz der Gesellschaft,
- dem Registergericht,
- der Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist,
- den Geschäftsführern und
- dem Aufsichtsratsvorsitzenden, falls ein Aufsichtsrat existiert,
enthalten…”
Findige Geschäftsleute mahnen auch schon Firmen ab,die bisher noch nicht der neuen Regelung nachgekommen sind. Also, es gibt mal wieder leicht verdientes Geld zu holen. Auf! Auf!
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